Montag, 4. April 2011

EU-Grundrechtecharta: Besser informieren!

Die Grundrechtecharta ist nach dem Vertrag von Lissabon nunmehr rechtsverbindlich. Jedoch wissen die Bürger der europäischen Mitgliedstaaten bislang nur wenig über ihr "gutes Recht". Das soll sich nun aber -nach dem Wunsch der EU-Kommission- ändern.

So erklärte Viviane Reding (zuständige Vizepräsidentin des Ressorts Justiz der EU-Kommission) am 31.03.2011, dass die Charta nur dann auch eine praktische Funktion hätte, wenn die Menschen ihre Rechte kennen würden und wüssten wie sie diese durchsetzen könnten.
Insbesondere müssten die Bürger aber auch darüber informiert werden, dass es sich bei der EU nicht um eine "Superpolizei"handele.

So gelte die Grundrechtecharta auch in erster Linie für die EU-Organe. Zuständig für die Durchsetzung der vorgeschriebenen Grundfreiheiten seien zunächst die nationalen Justizbehörden. Die Bürger seinen also darüber besser zu informieren, welche Aufgaben die nationalen Systeme der Mitgliedstaaten zum Schutze der Grundrechte hätten und in welchen Fällen sie sich auf die Charta berufen können.

Mittwoch, 30. März 2011

Sitzblockaden

Überwiegen die politischen Ziele der Demonstranten, die von der Blockade ausgehende Gewalt, macht sich wer an der Blockade teilnimmt, nicht wegen Nötigung strafbar.

Das BVerfG hat die Verurteilung eines Mannes aufgehoben, der im März 2004 an einer Sitzblockade vor einem Stützpunkt der US-Luftwaffe bei Frankfurt am Main teilgenommen hatte, um gegen den drohenden Irak-Krieg zu protestieren. Durch die Sitzblockade wurden mehrere Armeefahrzeuge blockiert, was die Frankfurter Richter als verwerflich bezeichneten. Sie unterstellten den Demonstranten durch die Blockade Aufmerksamkeit erregen zu wollen. Das BVerfG argumentierte nun entgegengesetzt. Dadurch, dass eine Sitzblockade politische Aufmerksamkeit errege, könne sie nicht als verwerflich bezeichnet werden. Vielmehr werde sie so erst zu einer schützenswerten Versammlung. Eine Verurteilung wegen Nötigung ist laut BVerfG demnach erst zulässig, wenn die von der Blockade ausgehende Gewalt -mit Blick auf ihre Ziele- unverhältnismäßig groß wird.

Quelle:
BVerfG, 1 BvR 388/05 vom 7.3.2011

Samstag, 26. März 2011

Neigen Jurastudenten zu Gewalt?Tatort Hörsaal

Sicher kann der Grossteil von uns diese Frage sofort mit einem klaren 'Nein' beantworten. Jedoch bestätigen Ausnahmen bekanntlich die Regel: Anfang Februar (8.2.2011) wurde der vorsitzende Richter des 2. Strafsenats des BGH, Thomas Fischer während einer Vorlesung niedergeschlagen. 

Eine Studentenfaust traf ihn mitten ins Gesicht. 

Die Faust gehörte einem 22-jährigen Jurastudenten dem schlichtweg der Vortrag des Richters über "Die neue Rechtsprechung des BGH zu den Grenzen des Lebens"missfiel. Inmitten des voll besetzten Hörsaales stand er auf und griff Fischer an, doch der Richter hatte Glück im Unglück: Die geballte Faust traf ihn am linken Ohr, verletzte ihn aber nur leicht. Es kam zu einem Gerangel mehrerer Zuhörer mit dem Angreifer, denen es gelang ihn zu überwältigen und bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten. Herr Fischer konnte seinen Vortrag trotz der Blessuren fortsetzen. Über die Motive des jungen Mannes ist bekannt, dass er sich selbst als rechts orientiert bezeichnet und sich gegen eine 'fortschreitende Unterdrückung und Entziehung der Lebensgrundlagen in Deutschland' wehren wollte. Die Polizei gab an, dass die Tat zwar politsch motiviert gewesen sei, der Jurastudent aber derzeit keiner politischen Gruppierung angehöre. 


Quelle: AFP/csr

Baupfusch:Trotz Nachbesserung Schadensersatz


Das OLG Stuttgart hat vor Kurzem entschieden, dass Baumängel beim Eigenheimbau auch dann einen Wertverlust bedeuten können, wenn nachgebessert wurde. Der Bauherr ist demnach berechtigt einen Teil der  Werklohnes nicht zu zahlen.

Sachverhalt

Der Eigentümer musste feststellen, dass das Dach seines frisch gebauten Eigenheimes undicht war. Er forderte das Bauunternehmen daraufhin zur Nachbesserung auf, das dieser Forderung auch nachkam. Dennoch weigerte sich der Bauherr nun den vollen Werklohn zu bezahlen und begründete seine Weigerung damit, dass er das Haus wegen der erfolgten Reparatur zukünftig schlechter würde verkaufen können. Er gab also an, trotz der Nachbesserung einen Wertverlust erlitten zu haben.
Entscheidung
Das Bauunternehmen beharrte auf Zahlung des vollen Werklohnes und ging vor Gericht. 

Das OLG Stuttgart gab aber dem Bauherrn Recht:Es stellte fest, dass auch dann, wenn die Sanierungsarbeiten ordnungsgemäß durchgeführt worden sind, ein 'merkantiler Minderwert' verbleiben kann, wenn der Verkaufswert des Werkes durch den früheren, nunmehr behobenen Mangel beeinflusst wird. Dieser merkantile Minderwert entstehe bei Bauwerken dadurch, dass auf dem Immobilienmarkt bei einem großen Teil der maßgeblichen Verkehrskreise wegen des Verdachts verborgen gebliebener Schäden oder des geringeren Vertrauens in die Qualität des Gebäudes eine den Preis beeinflussende Neigung gegen den Erwerb und damit eine schlechtere Verwertbarkeit des Gebäudegrundstückes bestehe.
 
Würden bereits kurz nach der Fertigstellung des Eigenheimes Reparaturarbeiten notwendig, sei davon auszugehen, dass Kaufinteressenten weitere Baumängel vermuten. Im Übrigen komme es darauf, dass der Bauherr vorliegend keine konkreten Verkaufspläne habe nicht an, denn auch die Wertminderung des Hauses als solche stelle bereits einen zu ersetzenden Schaden dar.

Quelle