Montag, 4. April 2011

EU-Grundrechtecharta: Besser informieren!

Die Grundrechtecharta ist nach dem Vertrag von Lissabon nunmehr rechtsverbindlich. Jedoch wissen die Bürger der europäischen Mitgliedstaaten bislang nur wenig über ihr "gutes Recht". Das soll sich nun aber -nach dem Wunsch der EU-Kommission- ändern.

So erklärte Viviane Reding (zuständige Vizepräsidentin des Ressorts Justiz der EU-Kommission) am 31.03.2011, dass die Charta nur dann auch eine praktische Funktion hätte, wenn die Menschen ihre Rechte kennen würden und wüssten wie sie diese durchsetzen könnten.
Insbesondere müssten die Bürger aber auch darüber informiert werden, dass es sich bei der EU nicht um eine "Superpolizei"handele.

So gelte die Grundrechtecharta auch in erster Linie für die EU-Organe. Zuständig für die Durchsetzung der vorgeschriebenen Grundfreiheiten seien zunächst die nationalen Justizbehörden. Die Bürger seinen also darüber besser zu informieren, welche Aufgaben die nationalen Systeme der Mitgliedstaaten zum Schutze der Grundrechte hätten und in welchen Fällen sie sich auf die Charta berufen können.